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   BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/92   

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https://dejure.org/1993,4578
BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/92 (https://dejure.org/1993,4578)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1993 - XII ZB 12/92 (https://dejure.org/1993,4578)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1993 - XII ZB 12/92 (https://dejure.org/1993,4578)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdegericht - Beschwerde - Ablehnende Entscheidung - Prozeßentscheidung - Sachentscheidung - Oberlandesgericht - Abänderungsverfahren - Weitere Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 10a; ZPO § 621e Abs. 2 S. 2
    Beschwerdeentscheidung bei Abweisung eines Antrags als unzulässig; Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1310
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 86/85

    Einbeziehung von Versorgungsanwartschaften im Seelotswesen

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/92
    Dem lag die Feststellung zugrunde, daß der Ehemann während der Ehezeit (1. Dezember 1955 bis 31. Mai 1982, § 1587 Abs. 2 BGB) bei der GAK eine als volldynamisch bewertete (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 86/85 - FamRZ 1988, 51) monatliche Rentenanwartschaft von 894, 58 DM, bezogen auf das Ehezeitende, erworben hatte.
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 616/80

    Beschwerdebefugnis eines Rentenversicherungsträgers; Zulässigkeit einer weiteren

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/92
    Die weitere Beschwerde findet daher auch dann statt, wenn das Beschwerdegericht tatsächlich keine Sachentscheidung, sondern eine Prozeßentscheidung getroffen hat, ohne dies im Tenor oder in den Gründen zutreffend auszudrücken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156 und vom 21. September 1988 - IVb ZB 98/88 - BGHR ZPO § 621e Abs. 2 Satz 2, Verwerfung 1).
  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 98/88
    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/92
    Die weitere Beschwerde findet daher auch dann statt, wenn das Beschwerdegericht tatsächlich keine Sachentscheidung, sondern eine Prozeßentscheidung getroffen hat, ohne dies im Tenor oder in den Gründen zutreffend auszudrücken (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156 und vom 21. September 1988 - IVb ZB 98/88 - BGHR ZPO § 621e Abs. 2 Satz 2, Verwerfung 1).
  • BGH, 04.02.1952 - IV ZB 76/51

    Hausratsverordnung. Beschwerde

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/92
    Insoweit ist anerkannt, daß die Unzulässigkeit der Erstbeschwerde der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegensteht, sondern nur den sachlichen Gegenstand der weiteren Beschwerde bilden kann, mag sie von der zweiten Instanz anerkannt, verneint oder übersehen worden sein (Unger, ZZP 42, 104, 154; vgl. auch BGHZ 5, 39, 45; BayObLGZ 1962, 380 f.; 1963, 1, 3; Jansen, FGG 2. Aufl. § 27 Rdn. 4).
  • BayObLG, 07.01.1963 - BReg. 1 Z 171/61

    Beschwerderecht; Vormundschaftsgericht; Mündel; Gesetzlicher Vertreter;

    Auszug aus BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/92
    Insoweit ist anerkannt, daß die Unzulässigkeit der Erstbeschwerde der Zulässigkeit der weiteren Beschwerde nicht entgegensteht, sondern nur den sachlichen Gegenstand der weiteren Beschwerde bilden kann, mag sie von der zweiten Instanz anerkannt, verneint oder übersehen worden sein (Unger, ZZP 42, 104, 154; vgl. auch BGHZ 5, 39, 45; BayObLGZ 1962, 380 f.; 1963, 1, 3; Jansen, FGG 2. Aufl. § 27 Rdn. 4).
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